Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-12
Kreis informiert über Kennzeichnung der Allergene Informationsveranstaltungen zu EU-Kennzeichnungsrecht: Eine der wichtigsten Neuerung ist, dass nicht vorverpackte Ware, nur noch mit Allergenkennzeichnung abgegeben werden darf
Oberbergischer Kreis. Wie diese Kennzeichnung ab Januar 2015 zu erfolgen hat, wurde durch eine nationale Verordnung festgelegt. Diese Verordnung wurde erst am 28.11.2014, also kurz vor Stichtag veröffentlicht. "Die Verordnung ließ den Verantwortlichen daher wenig Zeit, sich auf die veränderte Rechtslage einzustellen. Im Internet stehen viele widersprüchliche und teils falsche Informationen, wie die Kennzeichnung erfolgen muss", sagt Kreisdezernent Dr. Christian Dickschen.
Um den bei uns ansässigen Lebensmittelunternehmern verlässliche Hilfestellung zu geben, bietet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises zwei Informationsveranstaltungen zum Thema Kennzeichnung der Allergene bei loser Ware an: