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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-04-17

„Ich bin von Kopf bis Fuß …“ - Schloss Homburg lädt ein zum Erzählcafé Das Erzählcafé „Ich bin von Kopf bis Fuß …“ im Museum und Forum Schloss Homburg am 23. April 2015 (14:30 bis 16:00 Uhr) ist ein Angebot für die Generation 60+

Oberbergischer Kreis. Das Erzählcafé präsentiert mit Grammophon und Schellackplatten die Musik der Zwanziger Jahre. Dieser unterhaltsamen Termin im Museum und Forum Schloss Homburg richtet sich an interessierte Seniorinnen und Senioren.

Die Gesprächsrunde wird sich mit den modernen Tendenzen und schwungvollen Rhythmen dieser lebendigen Zeit beschäftigen - moderiert von der Museumspädagogin Birgit Ludwig-Weber.
Das Erzählcafé zeigt das neue oder wieder erwachte Lebensgefühl, das sich zu Beginn der Zwanziger Jahre vor allem durch James P. Johnsons "The Charleston" und den unvergessenen Tanz ausgedrückt.
In Deutschland wird Marlene Dietrich durch den Film "Blauer Engel" und ihr Lied "Ich bin von Kopf bis Fuß auf Liebe eingestellt" berühmt.
Schwungvolle Lieder verhelfen vor allem den Comedian Harmonists zu Ruhm und Erfolg. Stets a capella vorgetragen sind Songs wie: "Veronika, der Lenz ist da" bekannt geblieben. 
 

Das Erzählcafé öffnet am Donnerstag, 23. April 2015 zur Sonderausstellung „Licht und Schatten – Die Weimarer Republik im Oberbergischen“. In der stilvollen Atmosphäre des neuen Gartenzimmers findet das „Erzählcafé“ von 14:30 bis 16:00 Uhr bei Kaffee und Kuchen statt. 

Die Teilnahme an der Veranstaltung kostet 5,00 Euro pro Person. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um Anmeldung gebeten:
Telefonisch (Museumskasse) unter 02293 9101-71 oder per E-Mail: muspaed@obk.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.