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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-05-08

Die Ausländerbehörde des Kreises unterstützt Ehrenamtliche Der Oberbergische Kreis hatte über die 13 Kommunen des Kreises zu einer entsprechenden Schulung "Asyl" eingeladen. Mit 60 Teilnehmenden wurde die Informationsveranstaltung sehr gut angenommen

Oberbergischer Kreis. Asylverfahren, Ablauf und rechtliche Rahmenbedingungen - diese Themen kommen auch auf ehrenamtlich Tätige zu, die in den oberbergischen Städten und Gemeinden Flüchtlinge begleiten. Der Oberbergische Kreis unterstützt deren Engagement und hatte über die 13 Kommunen des Kreises zu einer entsprechenden Schulung eingeladen. 

Hinzu kamen Vertreter des kommunalen Integrationszentrums, des Caritasverbandes Oberberg, der Flüchtlingsberatungsstelle des Kirchenkreises an der Agger und des Internationalen Bundes aus Waldbröl. Mit 60 Teilnehmenden wurde die Informationsveranstaltung sehr gut angenommen. Bei der Veranstaltung im Hohenzollernbad in Gummersbach wurde der grundsätzliche Ablauf eines Asylverfahrens vorgestellt und viele Fragen dazu beantwortet. Klaus Grootens, als zuständiger Dezernent für das Kreisordnungsamt, hat die Veranstaltung moderiert. 

Als sachkundiger Referent hat Rüdiger Brinkmann, Abteilungsleiter im Ordnungsamt, Fragen zu Fachbegriffen wie Gestattung, Duldung, Beschäftigungs- und Aufenthaltserlaubnis erläutert. Dieses erworbene Wissen wird den Teilnehmenden ihre Begleitung von Flüchtlingen in Zukunft erleichtern.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.