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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-08-19

Einbahnstraßenregelung während des Klassik Open Airs auf Schloss Homburg Die Schlossstraße in Nümbrecht wird anlässlich des diesjährigen Klassik Open Airs am Samstag, 22.08.2015 zur Einbahnstraße, in der Zeit von 15:30 bis 23:30 Uhr

Oberbergischer Kreis. Am Veranstaltungstag des Klassik Open Airs auf Schloss Homburg in Nümbrecht gibt es eine Einbahnstraßenregelung.  Am Samstag, 22. August 2015 ist die Schloss-Straße von 15:30 – 23:30 Uhr zwischen L320 (Homburger Str.)/ Ecke Bierenbachtal und der Straße Spreitgen nur in Richtung Nümbrecht befahrbar.
Parken ist auf der linken Seite möglich. Weitere Parkmöglichkeiten finden Sie auf den ausgewiesenen Parkplätzen des Museum und Forum Schloss Homburg.

Das diesjährige Klassik Open Air präsentiert „Una Notte Italiana“. Auf dem Schlossgelände erklingen Ouvertüren, Arien und Filmmusik. Gesanglich dargeboten werden sie von der jungen Sopranistin Migena Gjata, die ihre musikalische Laufbahn im Alter von 15 Jahren im Chor der Akademie ihrer Geburtsstadt Tirana in Albanien begann.
Das Klassik Open Air ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Oberbergischen Kreises, des Förderkreis Kultur in Nümbrecht e.V., des Fördervereins Schloss Homburg, unter Federführung des Kulturkreises Wiehl.

Restkarten erhalten Sie bei der Tourist-Info Nümbrecht unter Telefon 02293 302302 oder bei Wiehl-Ticket, Telefon 02262 99210

Aufgrund der Großveranstaltung ist das Museum eingeschränkt geöffnet und zwar von 10:00 – 14:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.