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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-08-26

Einbahnstraßenregelung während des Bergischen Chorfestes auf Schloss Homburg Die Schlossstraße in Nümbrecht wird anlässlich des diesjährigen Bergischen Chorfestes am Sonntag, 30. August 2015 zur Einbahnstraße, in der Zeit von 9:30 bis 17:00 Uhr

Oberbergischer Kreis. Am Veranstaltungstag des Bergischen Chorfestes gilt die Einbahnstraßenregelung. Von 9:30 – 17:00 Uhr ist die Schlossstraße zwischen L320 (Homburger Str.)/ Ecke Bierenbachtal und der Straße Spreitgen nur in Richtung Nümbrecht befahrbar. Parken ist auf der linken Seite möglich. Weitere Parkmöglichkeiten finden Sie auf den ausgewiesenen Parkplätzen des Museum und Forum Schloss Homburg.

Der Verein Bergisches Chorfest und der KreisChorVerband Oberberg in Kooperation mit dem Museum und Forum Schloss Homburg laden am 30. August 2015 zu einem Tag der Chöre ein. Fünfzehn Chöre des Bergischen Landes werden ihr Können in der Neuen Orangerie und auf dem Schlossgelände präsentieren. Der Eintritt zum Chorfest ist frei.
Für die Besichtigung der Dauerausstellungen im Schloss und im Forsthaus, sowie der Sonderausstellung „künstlerisch...lebendig. Käthe Kollwitz zu Gast auf Schloss Homburg“ gelten die üblichen Eintritts-Preise.
Weitere Informationen auf www.schloss-homburg.de.

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