Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-26
Einbahnstraßenregelung während des Bergischen Chorfestes auf Schloss Homburg Die Schlossstraße in Nümbrecht wird anlässlich des diesjährigen Bergischen Chorfestes am Sonntag, 30. August 2015 zur Einbahnstraße, in der Zeit von 9:30 bis 17:00 Uhr
Oberbergischer Kreis. Am Veranstaltungstag des Bergischen Chorfestes gilt die Einbahnstraßenregelung. Von 9:30 – 17:00 Uhr ist die Schlossstraße zwischen L320 (Homburger Str.)/ Ecke Bierenbachtal und der Straße Spreitgen nur in Richtung Nümbrecht befahrbar. Parken ist auf der linken Seite möglich. Weitere Parkmöglichkeiten finden Sie auf den ausgewiesenen Parkplätzen des Museum und Forum Schloss Homburg.