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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-09-07

Natur erleben - der Bergische Landschaftstag lockte mit zahlreichen Angeboten Gut 2.500 Gäste haben sich auf dem Bergischen Landschaftstag an der Biologischen Station in Nümbrecht informiert und gut unterhalten

Oberbergischer Kreis. Als "fast schon traditionelles Naturerlebnis-Fest" hat Landrat Hagen Jobi den diesjährigen Bergischen Landschaftstag bezeichnet, der zum 5. Mal stattgefunden hat. Die Biologische Station Oberberg und der Oberbergische Kreis haben gemeinsam mit mehr als 40 Ausstellern präsentiert, was die Bergische (Kultur)-Landschaft ausmacht.

"So ist es uns heute ein Anliegen, einerseits auf die Bewirtschaftung der Landschaft hinzuweisen und zu erklären, was das Landschaftsbild mit der Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln zu tun hat. Andererseits möchten wir aber auch die Biologische Vielfalt sowie die Vielfalt unserer Produkte aus der Landschaft – dazu gehören sowohl Lebensmittel als auch Holz - und die Dienstleistungen dieser Landschaft wie sauberes Trinkwasser oder das reizvolle Landschaftsbild in den Mittelpunkt rücken", erklärt Landrat Hagen Jobi die Zielsetzung des Bergischen Landschaftstages.

Dass die Zusammenarbeit der Landwirtschaft in so engem Verbund mit dem Naturschutz geschieht wie im Bergischen, sei nicht selbstverständlich, sagt Frank Herhaus, Leiter der Biologischen Station Oberberg. Zusammenspiel und Vielfältigkeit der Bergische (Kultur)-Landschaft werden anhand der zahlreichen Info-Stände deutlich.

So stellen unter anderem Kreisbauernschaft und NABU, Naturarena, Dorfgemeinschaften und Hobby-Imker, Aggerverband und Wupperverband; Biobauern und viele Vereine, Verbände und Gemeinschaften ihre (oft ehrenamtliche) Arbeit vor.

An vielen Ständen dürfen die kleinen und großen Besucher vieles (aus)-probieren. Tiere streicheln, Kunst-Kühe melken, Kräuter suchen, Baumstämme sägen - die Aussteller präsentieren sich publikumswirksam.

Frank Herhaus sieht das "Ziel erreicht, alle Altersklassen anzusprechen, um ihnen Bewirtschaftung, Naturschutz und das kulturelle Erbe nahe zu bringen."

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.