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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-09-14

Spendenkonto für Flüchtlingshilfe eingerichtet Der Oberbergische Kreis hat ein Spendenkonto zur Unterstützung von Flüchtlingen eingerichtet

Oberbergischer Keis. Der Oberbergische Kreis hat ein Spendenkonto zur Unterstützung von Flüchtlingen eingerichtet.

Das Spendenkonto hat die folgende Bankverbindung:

IBAN: DE61 3846 2135 7400 7000 14

Konto-Nr. : 7400 7000 14
Bankleitzahl: 384 621 35
Bank: Volksbank Oberberg

Als Verwendungszweck sollte „Spende Flüchtlingshilfe“ angeben werden.

Geldspenden für die Flüchtlingshilfe sind steuerlich absetzbar. Bei Geldspenden bis 200,00 € gilt der Kontoauszug/Einzahlungsbeleg als Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt. Bei Geldspenden über 200,00 € sollten der Name und die vollständige Anschrift bei der Überweisung mit angeben werden. Es wird dann eine entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt erstellt und übersandt.

Das Bürgertelefon ist Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02261 88-4545 erreichbar.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.