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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-09-18

Sonntag, 18. Oktober 2015, 16:00 Uhr in der Neuen Orangerie auf Schloss Homburg Das Museum und Forum Schloss Homburg lädt herzlich ein zu einem Musikalischen Familientreffen klassisch – virtuos – modern – spritzig – witzig

Oberbergischer Kreis. Die Familie Lex-Althoff ist eine besondere Familie, schafft sie es doch, generationenübergreifend musikalische Höchstleistungen auf die Bühne zu bringen. Da ist zum einen Stefan Lex, charismatischer Tenor und Entertainer, zum anderen seine Frau Sigrid Althoff, preisgekrönte und einfühlsame Pianistin, die im Oberbergischen geboren wurde und auf Schloss Homburg einst erste Bühnenerfahrungen sammelte.

Das erfolgreiche Ehepaar bringt seine beiden Töchter Laura und Alexandra mit, die inzwischen schon selbständig auf künstlerischen Spuren wandeln. Schon fast zur Familie gehören die brillante Sopranistin Christiane Linke und der junge Trompeter David Fiedler. Gemeinsam präsentieren alle Künstler in der Neuen Orangerie ein Programm, das generationenübergreifend von Oper bis Musical, virtuoser Intrumentalmusik bis zu Chanson und Popmusik reicht. Stefan Lex führt charmant durch den Nachmittag, der Liebhaber klassischer Musik ebenso begeistert wie deren Skeptiker verführt.

Der Nachmittag verspricht im Besonderen für Familien ein ungewöhnliches musikalisches Vergnügen zu werden.

Konzertkarten

Kat I (Reihen 1-10): Erwachsene 15 € / erm. 10 €
Katt II (ab Reihe 11): Erwachsene 10 € / erm. 7 €

Reservierung und Vorverkauf über 02293 9101-71 oder per Mail unter schloss-homburg@obk.de
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.