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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-11-04

Weitblick rückt Oberbergs Ehrenamtler in den Mittelpunkt Die Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises bietet Vereinen und Institutionen am 5. Dezember die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit der Öffentlichkeit zu präsentieren....

Oberbergisches Kreis. Im vergangenen Jahr hat die Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises erstmalig den Internationalen Tag des Ehrenamts genutzt, um sich gemeinsam mit Vereinen und Initiativen aus dem Kreisgebiet der Öffentlichkeit zu präsentieren. An Informationsständen machten die Ehrenamtler in der Gummersbacher Innenstadt auf ihre freiwillige Arbeit aufmerksam und stellten ihre Angebote vor.

Nach erfolgreichem Start möchte Weitblick diese Veranstaltung am Tag des Ehrenamts am Samstag, 5. Dezember 2015 wiederholen. Vereinen und Institutionen wird zwischen 9:30 Uhr und 20:00 Uhr im Forum Gummersbach, Steinmüllerallee 5, die Möglichkeit geboten, sich vorzustellen und neue Mitstreiter zu gewinnen. „Wir haben festgestellt, wie sinnvoll es ist, sich auch unter Ehrenamtlern und freiwillig Engagierten auszutauschen und zu vernetzen“, sagt Sylvia Asmussen von der Ehrenamtsinitiative Weitblick.

Interessierte können sich ab sofort bei Sylvia Asmussen unter Telefon 02261 88-6885 oder per Email an sylvia.asmussen@obk.de für die Veranstaltung anmelden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Veranstaltungsablauf. Anmeldungen werden bis spätestens Freitag, 20. November entgegen genommen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.