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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-01-13

Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Wiehltalbahn im Arbeitskreis vorgestellt Eine Förderfähigkeit der Infrastrukturmaßnahmen zur Reaktivierung der Wiehltalbahn ist nicht erreicht worden. Die Ergebnisse der Arbeitskreissitzung werden von den Gutachtern derzeit...

Oberbergischer Kreis. Der Verkehrsgutachter Büro Spiekermann, Düsseldorf, hat am 13.01.2016 das Ergebnis der standardisierten Bewertung für die Machbarkeit der Reaktivierung der Wiehltalbahn im Beisein der vier beteiligten Kommunen Wiehl, Reichshof, Waldbröl und Morsbach, der Rhein-Sieg-Eisenbahn sowie des Fördervereins Wiehltalbahn e.V. im Arbeitskreis Wiehltalbahn vorgestellt.
Die Studie ist vom Oberbergischen Kreis im Einvernehmen mit den vier beteiligten Kommunen sowie dem Förderverein Wiehltalbahn e.V., vom Nahverkehr Rheinland sowie von der Rhein-Sieg-Eisenbahn beauftragt worden. Danach ist die reguläre Wiederaufnahme eines vollwertigen Schienenpersonennahverkehrs auf der Wiehltalbahn volkswirtschaftlich nicht rentabel. Damit ist eine Förderfähigkeit der Infrastrukturmaßnahmen zur Reaktivierung der Wiehltalbahn-Strecke nicht erreicht worden. Die Ergebnisse der Arbeitskreissitzung werden von den Gutachtern derzeit aufbereitet und in der Kreisentwicklungausschusssitzung am 22.02.2016 im Detail vorgestellt. Die derzeitige touristische Nutzung der Wiehltalbahn bleibt davon unberührt.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.