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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-02-16

Kreisjugendamt und Stadt Wiehl bieten Schulung zum Umgang mit rechtsorientieren Jugendlichen und jungen Erwachsenen Der dreitägige Kurs richtet sich an Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit der beschriebenen Zielgruppe im Kontakt sind. In Alltagssituationen sollen Impulse gesetzt werden, die zu...

Oberbergischer Kreis. Auf Schulhöfen, in Jugendeinrichtungen und an Busbahnhöfen fallen immer häufiger junge Menschen auf, die sich fremdenfeindlich äußern und eine rassistische Haltung zeigen. Jugendliche und junge Erwachsene geben ihr rechtsorientiertes Denken oftmals durch Parolen zu erkennen - verstärkt durch ihr Erscheinungsbild oder ihre Musikwahl. 

In Alltagssituationen sollen Impulse gesetzt werden, die zu Veränderungen bewegen. Dazu bieten das Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises und die Stadt Wiehl eine Fortbildung an „VIR – Veränderungsimpulse setzen bei rechtsorientieren Jugendlichen und jungen Erwachsenen“.

Dieser dreitägige Kurs richtet sich an Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit der beschriebenen Zielgruppe in Kontakt sind, also an Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen, Lehrer und Lehrerinnen sowie haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit.

Die zertifizierten VIR-Trainerin Heike Haude vom Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises und Jens Schierling vom Jugendamt der Stadt Wiehl laden zu dieser VIR-Schulung ein:
Dienstag 10. Mai bis Donnerstag, 12. Mai 2016 im Jugendheim des CVJM Oberwiehl;  Am Pützberg 11 in 51674 Wiehl.

Zentrale Bausteine der Schulung sind motivierenden Gesprächsführung und Grundlagen zur Bildung von Vorurteilen und zu den Facetten rechtsextremistischer Lebenswelten.

Nähere Informationen erhalten Sie im nachstehend verlinkten Flyer

sowie auf den Internetseiten www.obk.de und www.wiehl.de.
Anmeldungen nimmt Heike Haude (Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises) entgegen: Telefon  02261 88-5159 und per E-Mail heike.haude@obk.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.