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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-02-18

„Familie und Beruf“: Netzwerk Wiedereinstieg veröffentlicht umfassende Broschüre Das Netzwerk W im Oberbergischen Kreis hat einen Leitfaden zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf herausgebracht. Auf 59 Seiten werden unter anderem die Themen Kinderbetreuung, Pflege von...

Oberbergischer Kreis. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat eine größere Bedeutung denn je und betrifft nicht nur die Phase der Familiengründung und Kinderversorgung. In zunehmenden Maße rückt auch die Pflege von Angehörigen in den Fokus. Jeder der mit einer solchen Situation konfrontiert ist muss mühsam Informationen und Hilfen zusammentragen.

Das Netzwerk W (für Wiedereinstieg) im Oberbergischen Kreis hat unter dem Titel „Familie und Beruf im Oberbergischen Kreis - Ein Erfolgsmodell“ einen umfassenden Leitfaden veröffentlicht, um den Dschungel der Informationen zu lichten. Die 59 Seiten starke Broschüre zeigt prägnant und übersichtlich Informationen, Hilfen und Anlaufstellen auf, um die Anforderungen von Familie und Arbeitsleben besser organisieren zu können und einen beruflichen Wiedereinstieg nach Familienphase leichter zu meistern. 

Bei der Präsentation der neuen Broschüre hielt Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Dozentin an der Justus Liebig Universität Giessen und Mitglied der Sachverständigenkommission für den zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, einen anschaulichen Vortrag. Sie referierte über die aktuelle Situation der Frau im Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie. Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe beleuchtete unter anderem die ökonomischen Auswirkungen von „typischen Beschäftigungen“ nach und in der Familienphase - beispielsweise Minijobs und geringe Teilzeitbeschäftigungen.

Die Broschüre kann bei Claudia Hebebrand-Mach von der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises unter Telefon 02261 88-6887 oder per Email an claudia.hebebrand-mach@obk.de angefordert werden. Auf www.wirtschaftsstandort-oberberg.de steht die Broschüre außerdem zum kostenlosen Download bereit.


Zum Netzwerk W im Oberbergischen Kreis gehören:

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.