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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-03-08

„Handeln Sie, statt zu reden“: Wilfried Brüning gestaltete Elternabende des Kreisjugendamtes Der Medienpädagoge Wilfried Brüning hat bei drei Elternabenden des Kreisjugendamtes über „Wege aus der Brüllfalle“ und die „Faszination Bildschirm“ referiert. Mit Vortrag und Film gab...

Oberbergischer Kreis. Mehr als 300 Eltern und Pädagogen sind Anfang März der Einladung des Kreisjugendamts und mehrerer Kooperationspartner gefolgt und haben an einer von drei Veranstaltungen mit Wilfried Brüning teilgenommen. Seit 2009 konnte das Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises Wilfried Brüning schon mehrfach als Referenten gewinnen. Diesmal informierte der Medienpädagoge, Regisseur und Filmemacher in Bergneustadt, Marienheide und Morsbach über konsequente Erziehungswege.

 

Unter dem Titel „Faszination Bildschirm – Mit 5 habe ich meine Phantasie an Nintendo verkauft“ vermittelte er den Eltern und Fachkräften Verhaltenshinweise, wenn sich etwa die Frage stellt, warum die Begrenzung von Medienzeiten für die gesunde Entwicklung von Kindern unerlässlich ist. Seine Argumente und entsprechende Ergebnisse der Hirnforschung stellte Winfried Brüning anschaulich mit einem Begleitfilm dar. Entscheidender als Wissen sei es „Lernen zu lernen“. Die dafür notwendigen „Metakompetenzen“ würden die Kinder ausschließlich im realen und nicht im virtuellen Leben erwerben. 

Mit seinem Programm „Wege aus der Brüllfalle“ und dem gleichnamigen Film lieferte Wilfried Brüning nicht nur Anleitung zu konsequenter Erziehung sondern auch Begleitinformationen und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. „Stellen Sie durch Ihr persönliches Erscheinen, Augenkontakt und verbindliche Körpersprache eine Atmosphäre her, durch die sich Ihre Kinder von der Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens überzeugen lassen“, so der Medienpädagoge. Es gebe eine unerlässliche Voraussetzung für die gelingende Einflussnahme auf die Kinder: „Handeln Sie, statt zu reden“. 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.