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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-03-23

Straßenverkehrsamt: Nebenstelle Hückeswagen öffnet am 21. Juni 2016 an neuem Standort Die Nebenstelle des Straßenverkehrsamts in Hückeswagen öffnet voraussichtlich am Dienstag, 21. Juni 2016 an neuem Standort in der Alte Ladestraße 1. Der alte Standort am Etapler Platz 17 ist...

Oberbergischer Kreis. Im Zentrum von Hückeswagen unterhält der Oberbergische Kreis eine Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes. Bisher befanden sich die Diensträume in einem Mietgebäude am Etapler Platz. Durch eine Umstrukturierung des Gebäudes musste der Oberbergische Kreis nach neuen Räumlichkeiten suchen und ist wenige Meter weiter, ebenfalls wieder als Mieter, fündig geworden. Der Umzug in das neugebaute Wohn- und Geschäftshaus in der Alte Ladestraße 1 ist abgeschlossen. Die Nebenstelle eröffnet voraussichtlich am Dienstag, 21. Juni 2016, wenn die Telekom den genannten Bereitsstellungstermin für das Leitungsnetz einhält. Der Öffnungstermin hatte sich verzögert, weil die Telekom keine verbindliche Auskunft zur Inbetriebnahme des notwendigen Leitungsnetzes gegeben hatte.

Straßenverkehrsamt - Nebenstelle Hückeswagen -
Etapler Platz 17
42499 Hückeswagen
Telefon 02192 6263
Fax 02192 9367961
E-Mail amt36@obk.de

Servicezeiten
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr 

Straßenverkehrsamt - Nebenstelle Hückeswagen -
Alte Ladestraße 1
42499 Hückeswagen
Telefon 02192 6263
Fax 02192 9367961
E-Mail amt36@obk.de

Die Nebenstelle des Straßenverkehrsamts befindet sich im Erdgeschoss.

Servicezeiten
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.