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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-05-04

Sicher ist sicher – die Literaturperformance „4+2 Türme 2016“ auf Schloss Homburg Erstmals auf Schloss Homburg: Der Dialog des illuminierten Schloss-Turms mit Schauspieler Olaf Reitz zum Sonnenuntergang am Freitag, 20. Mai 2016, 21:06 Uhr im Schloss-Innenhof, der Eintritt ist frei

Oberbergischer Kreis. Der Dialog des illuminierten Schloss-Turms mit Schauspieler Olaf Reitz findet zum Sonnenuntergang statt. Die einstündige Collage aus Literaturfragmenten wird kommentiert von Martin Zobel an der Trompete: Ein Abend zwischen Theater, Literatur, Performance und Musik. Vor dem Bergfried entwickelt sich eine stimmungsvolle Atmosphäre, in der sich die Besucher bei Wein und Brot über das Erlebte austauschen.

Am Freitag, 20. Mai 2016 wird zum einsetzenden Sonnenuntergang (21:06 Uhr) der Bergfried von  Schloss Homburg illuminiert. Schauspieler Olaf Reitz spricht den Turm an. Dieser antwortet mit einer vorab im Studio produzierten Text-Collage, die über im Turm installierte Lautsprecher nach draußen übertragen werden. Die beiden treten in einen Dialog. Martin Zobel an der Trompete kommentiert das Gespräch.

„Die Welt ist nicht schlecht, sondern voll“

Im mittlerweile fünften Jahr bekommen 4 Türme Zuwachs: Dieses Jahr ergreifen seit dem 01. Mai nicht nur Wuppertaler Türme das Wort, sondern Türme des „Bergischen“ gesellen sich zu diesem erfolgreichen Projekt.

Die Türme erzählen von der Sehnsucht nach Sicherheit in unsicheren Zeiten- Was macht uns sicher oder unsicher? Wie wiegen wir uns in Sicherheit? Was gibt, was nimmt uns Sicherheit? Was ist uns wichtig an Sicherheit? Gibt es sie überhaupt? Die Türme stellen sichere Wahrheiten in Frage. Weitere Infos unter www.viertuerme.de.

Das Gemeinschafts-Projekt ist gefördert durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen.

Kontakt: Museum und Forum Schloss Homburg Telefon 02293 9101-14 oder 02293 9101-71 schloss-homburg@obk.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.