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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-05-23

Umgang mit rechtsorientierten Jugendlichen: Anstoß sein, statt sprachlos bleiben Mit einer Schulung für pädagogische Fachkräfte gaben das Kreisjugendamt und das Jugendamt Wiehl kürzlich Hilfestellung im Umgang mit rechtsorientierten Jugendlichen

Oberbergischer Kreis. Ob in der Jugendeinrichtung, dem Klassenzimmer oder auf dem Sportplatz – zunehmend fallen Jugendliche mit Äußerungen auf, die rechtsextreme Haltungen erkennen lassen. Mit einer dreitägigen Schulung gaben das Kreisjugendamt und das Jugendamt der Stadt Wiehl pädagogischen Fachkräften kürzlich Hilfestellung im Umgang mit rechtsorientierten Jugendlichen.

15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Schule, Schulsozialarbeit, Offener Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe des gesamten Oberbergischen Kreises nahmen Mitte Mai an der Fortbildung „VIR – Veränderungsimpulse setzen bei rechtsorientierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ in Wiehl teil. Kreisjugendpflegerin Heike Haude und Stadtjugendpfleger Jens Schierling vermittelten als VIR-Trainer Strategien und Methoden, um in entsprechenden Situationen authentisch und professionell reagieren zu können.

Mit Übungen zu methodischen Ansätzen der Gesprächsführung zeigten sie auf, wie Impulse zur Reflexion gesetzt und Veränderungen angestoßen werden können. Rechtlich relevante Zusammenhänge wurden ebenso unter die Lupe genommen, wie Strukturen und Erscheinungsformen rechtsextrem ausgerichteter Organisationen. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln und das Aussteigerprogramm Rechtsextremismus des Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen die Referenten bei ihrer Arbeit.

Aufgrund der guten Resonanz der Teilnehmergruppe ist für 2017 eine weitere Veranstaltung zum Thema geplant. Weitere Informationen und Auskünfte geben die Kreisjugendpflegerin Heike Haude unter Telefon 02261 885156 sowie Email an heike.haude@obk.de und Stadtjugendpfleger Jens Schierling unter Telefon 0151 127 062 92 sowie Email an j.schierling@wiehl.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.