Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-02
NRW hat Gebührenpflicht bei Regelkontrollen in Lebensmittel-Betrieben eingeführt Für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort werden 77 Euro fällig, längere Kontrollen werden nach Zeitaufwand berechnet
Oberbergischer Kreis. Regelkontrollen in Lebensmittel-Betrieben sind jetzt gebührenpflichtig. Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises hin. Lebensmittelverarbeitende Betriebe wie Bäckereien und Metzgereien, Restaurants, Imbissbetriebe, Eisdielen und Supermärkte werden regelmäßig von Tierärzten und Lebensmittelkontrolleuren des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes kontrolliert. Dabei ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Schutz vor Irreführung und Täuschung des Verbrauchers das vorrangige Ziel. Werden die Lebensmittel nicht hygienisch behandelt oder sind die Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben oder im Wert gemindert, trifft das Lebensmittelüberwachungsamt die erforderlichen Maßnahmen, die den Schutz des Verbrauchers sicherstellen.
Nicht nur Nachkontrollen sondern auch planmäßige Kontrollen sind ab jetzt gebührenpflichtig
Wie der für den Verbraucherschutz zuständige Dezernent Dr. Christian Dickschen mitteilte, wurden bislang nur für Nachkontrollen Gebühren erhoben, also in den Fällen, in denen die Betriebe den zusätzlichen Aufwand durch Mängel selbst verursacht haben. Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW müssen nun ab Mitte Mai auch für Plankontrollen Gebühren erhoben werden. Für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort werden 77 Euro fällig, längere Kontrollen werden nach Zeitaufwand berechnet. Diese Gebühren fallen bei jeder risikoorientierten Plankontrolle an.