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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-06-02

Landtagswahl am 14.05.2017 Landtagswahl am 14.05.2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlgen fr den Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I) und den Wahlkreis 24 (Oberbergischer Kreis II) Gem 22...

 

Landtagswahl am 14.05.2017

Aufforderung zur Einreichung von  Kreiswahlvorschlägen
für den Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I) und
den Wahlkreis 24 (Oberbergischer Kreis II)


Gemäß § 22 Landeswahlordnung (LWahlO) in der aktuell gültigen Fassung, fordere ich hiermit zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I) und den Wahlkreis 24 (Oberbergischer Kreis II) für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 auf.

Der Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I) umfasst die Gebiete der zum Oberbergischen Kreis gehörenden Städte und Gemeinden Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide und Wipperfürth.

Der Wahlkreis 24 (Oberbergischer Kreis II) umfasst die Gebiete der zum Oberbergischen Kreis gehörenden Städte und Gemeinden Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl und Wiehl.

Ich weise darauf hin,

  1. dass die Kreiswahlvorschläge bis

    spätestens Dienstag , den 11.04.2017, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist!)

    beim Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises, Kreishaus, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, 1. Obergeschoss, Zimmer 1-08 (Kreiswahlbüro) einzureichen sind (§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz - LWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1993 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666).

    Ich empfehle, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 11.04.2017 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
     
  2. dass die Wahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land seit deren letzter Wahl vertreten sind, von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein müssen; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerbern (§ 19 Abs. 2 S. 3 KWahlG).
     
  3. dass die für die Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke im Kreishaus, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, 1. Obergeschoss, Zimmer 1-08 (Kreiswahlbüro) bereit gehalten werden (§ 63 Abs. 1 LWahlO).


Gummersbach, den 02.06.2016

                                                                                                 gez.
                                                                                            Jochen Hagt
                                                                                         - Kreiswahlleiter -

 

 

 

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