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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2009-07-14

14.07.2009: Kreiswahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl am 30. August 2009 im Oberbergischen Kreis Die bis zum Ende der Einreichungsfrist am 13. Juli 2009, 18 Uhr, vorliegenden Wahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl am 30.08.2009 sind in einer Pressemitteilung des Oberbergischen...

 

 

Oberbergischer Kreis. Der Kreiswahlleiter teilt mit, dass bis zum Ende der Einreichungsfrist am 13. Juli 2009, 18 Uhr, folgende Wahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl am 30.08.2009 eingereicht worden sind:

 

Landratswahl:
Hagen Jobi, Wiehl (CDU)
Ralf Wurth, Wipperfürth (SPD)
Dr. Friedrich Wilke, Gummersbach (FDP)
Manfred Rouhs, Köln (pro NRW)
Felix Staratschek, Radevormwald (ödp)

Kreistagswahl:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Unabhängige Wählergemeinschaft Oberbergischer Kreis (UWG)
Freie Wählergemeinschaft Oberberg (FWO)
Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen (pro NRW)
DIE LINKE (DIE LINKE)

Mit Ausnahme der ödp, die Wahlvorschläge ausschließlich für die beiden Kreiswahlbezirke in Radevormwald vorgelegt und keine Reserveliste eingereicht hat, haben die übrigen Parteien und Wählergemeinschaften für alle Kreiswahlbezirke Wahlvorschläge und Reservelisten eingereicht.

Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge wird der Kreiswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am Dienstag, 21. Juli 2009, um 14 Uhr im Sitzungsraum Nr. 27/28, Erdgeschoss Kreishaus, Moltkestraße 42, Gummersbach, beschließen.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.