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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2009-08-06

06.08.2009: Keine Panik vor Hornissen und Wespen Landrat, NABU Oberberg und die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW informieren über richtigen Umgang mit den Insekten und stellen einen Flyer mit Hinweisen zum Umgang mit Hummeln, Wespen und...

Gemeinsame Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises und NABU Kreisverband Oberberg

Landrat, NABU Oberberg und die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW informieren über richtigen Umgang mit den Insekten

Oberbergischer Kreis. Hornissen gelten vielen Menschen immer noch als gefährliche Monster. „Falsch“ sagt Landrat Hagen Jobi: „Hornissen sind eher friedliche Insekten, die am Kaffeetisch nicht stören, aber dafür im Haushalt der Natur eine wichtige Rolle spielen – zum Beispiel als Vertilger von Fliegen.“ Die Unkenntnis vieler Menschen bringt Hornissen und andere Wespenarten im Spätsommer und Herbst in Gefahr. Die Nester der Insekten werden auch heute noch mit Feuer, Knüppeln und Gift bekämpft. „Dabei könnten sich die Menschen den Stress sparen!“ meint Angelika Leistikow, Leiterin des Arbeitskreises Hornissen des NABU Oberberg. „Mit ein bisschen Know-how können Mensch und Hornisse prima zusammenleben.“ Deshalb hat der NABU einen Arbeitskreis gegründet, in dem sich Fachleute, alles erfahrene Imker und Insektenkenner, für die Tiere und die Menschen einsetzen. Zunächst durch Beratung, womit oft schon die meisten Ängste und Probleme zu beheben sind, wenn gar nicht anders geht auch durch die Umsiedlung der Nester.

Oberbergischer Kreis und NABU Oberberg haben nun ein Faltblatt

herausgegeben, das bei den Gemeindeverwaltungen ausliegt und beim NABU Oberberg und der Kreisverwaltung zu beziehen ist. Darin finden Hilfesuchende ersten Rat - und eine Liste der NABU-Fachleute samt Kontaktangaben, wenn's eilt.

Möglich wurde der Druck des Faltblatts - ebenso wie das ganze Projekt des AK Hornissen – durch eine Förderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung des Landes Nordrhein Westfalen. Eberhard Neugebohrn, Geschäftsführer der Stiftung: „Uns hat überzeugt, dass der NABU-Arbeitskreis sich zum Ziel gesetzt hat Mensch und Insekt durch Beratung zu schützen. Das ist Umweltbildung da, wo's drauf an kommt!“
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.