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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2009-09-04

04.09.2009: Autorenlesung „Wir wollen leben – Suizid in der Familie bewältigen“ Eine Autorenlesung am 1. Oktober beschäftigt sich unter dem Motto "Wir wollen leben - Suizid in der Familie bewältigen" mit dem Thema Suizid.

Oberbergischer Kreis. Petra Endres hat ihren Mann durch Suizid verloren. Ein schockierendes Erlebnis, dass das Leben der Familie von Grund auf veränderte. Erst Jahre nach dem Tod ihres Mannes kann Petra Endres wirklich begreifen, dass ihr Mann sich nicht gegen sie entscheiden wollte, sondern aus einer psychischen Krankheit heraus gehandelt hat. Sie hat ihre Erfahrungen in einem Buch verarbeitet.

Petra Endres liest auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Hospiz Oberbergischer Kreis, der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) und dem Katholischen Bildungswerk am Donnerstag, 1. Oktober, aus ihrem Buch „Wir wollen leben, Suizid in der Familie bewältigen“ vor. Die Lesung findet um 19.30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus in Gummersbach statt. Der Eintritt ist frei.

Mit ihrem Buch hat Petra Endres ein Thema aufgegriffen, über das nicht gerne gesprochen wird, obwohl Suizid in Deutschland keine Randerscheinung ist: Jährlich sterben etwa 10.000 Menschen durch Selbsttötung. Hinterbliebene quälen sich viele Jahre mit Schuldgefühlen und Selbstvorwürfen und sehen sich häufig von einer Mauer des Schweigens umgeben. Dem entgegenzuwirken ist unter anderem Ziel der Veranstaltung.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter www.obk.de oder über Frau Elisabeth Honisch vom Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises unter der Telefonnummer 02261 / 88-5333.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.