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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2009-09-21

21.09.2009: Stammtisch für Unternehmerinnen Das Thema „Reklamation als Chance – Gesagt getan!“ steht im Mittelpunkt beim nächsten Stammtisch für Existenzgründerinnen, Unternehmerinnen und interessierte Frauen im Gründer- und...

Reklamation als Chance – Gesagt getan!

Oberbergischer Kreis. Über das Thema „Reklamation als Chance – Gesagt getan!“ spricht Mechthild Laumen-Schiel von SCG SchielConsulting GmbH aus Köln, am Donnerstag, 8. Oktober, beim Stammtisch für Existenzgründerinnen, Unternehmerinnen und interessierte Frauen im Gründer- und Technologie-Centrum (GTC) in Windhagen.

Zu dem Stammtisch laden die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises, die Gleichstellungsstelle der Stadt Gummersbach und das Gründer- und Technologie-Centrum von 19.30 bis 21.15 Uhr ein. Im Mittelpunkt steht diesmal das Thema Reklamationsmanagement. Zunächst wird der konstruktive Umgang mit aktuellen Reklamationen beleuchtet, denn wenn dem ersten Ärger mit Freundlichkeit begegnet wird, ist der härteste Wind raus aus dem Segel. Mit aktuellen Studien und psychologischen Hintergründen wird die Referentin verdeutlichen, was reklamierende Kunden wirklich wollen. Des Weiteren wird das Reklamationsmanagement der Unternehmerin mit Fragestellungen wie: „Hilft viel wirklich viel?“ und „Brauche ich ein hochtrabendes Managementsystem?“, unter die Lupe genommen. Was ein Reklamationsmanagement auf jeden Fall leisten sollte und welchen Nutzen dies für den Marktauftritt hat, wird an diesem Stammtischabend beantwortet.

Außerdem findet bei jedem Stammtischtreffen die „Frauen-Klüngel-Börse-Oberberg“ statt, bei der Netzwerkaufbau und Akquisition gefördert werden.

Das GTC ist in der Bunsenstraße 5 in Gummersbach-Windhagen zu finden. Wer sich anmelden, oder mehr über den Stammtisch wissen möchte, kann sich an Birgit Steuer von Frau und Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung wenden unter der Telefonnummer: 02261 / 88-6888.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.