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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2009-10-26

26.10.2009: Für den Notfall vorsorgen In Bergneustadt und in Morsbach bietet die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises Informationsveranstaltungen zum Thema "Vorsorgevollmacht" an.

Kreis bietet in Bergneustadt und Morsbach Informationsreihe über Vorsorgevollmacht an

Oberbergischer Kreis. Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich mich selbst nicht mehr darum kümmern kann – zum Beispiel nach einem Unfall oder auf Grund einer schweren Krankheit?

Es ist niemand automatisch berechtigt, Angehörige rechtlich zu vertreten, selbst Partner, Eltern oder volljährige Kinder nicht. Unter dem Titel „Bestimmen Sie selbst – so lange Sie noch können“ informiert die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises zusammen mit Fachleuten wie Richtern, Rechtspflegern und Berufsbetreuern in einer kostenfreien Veranstaltungsreihe über Vorsorgemöglichkeiten. Erläutert werden die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Am Dienstag, 3. November, sind Interessierte um 18.30 Uhr nach Bergneustadt in den Krawinkelsaal, Kölner Straße 260, eingeladen. Am Donnerstag, 5. November, gibt es die Informationen über Vorsorgevollmacht um 18.30 Uhr in Morsbach im Ratssaal, Bahnhofstraße 2.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.