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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2009-10-27

27.10.2009: 25 Jahre Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ Seit 25 Jahren hilft die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ schwangeren Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Im...

Finanzielle Unterstützung für über 400 Frauen in Oberberg

Oberbergischer Kreis. Seit einem Vierteljahrhundert hilft die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ schwangeren Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Im vergangenen Jahr erhielten 410 Frauen im Oberbergischen Kreis Unterstützung aus der Bundesstiftung.

Kreisweit bieten vier Beratungsstellen schwangeren Frauen Rat und Hilfe an: das Gesundheitsamt, die AWO, donum vitae und esperanza von der Caritas. Über die Beratungsstellen können die Stiftungsmittel vor der Geburt des Kindes beantragt werden. Die finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung leistet einen guten Start in die Elternschaft und ergänzt die umfassende psychosoziale Beratung.

Seit ihrer Gründung hat die Stiftung bundesweit pro Jahr rund 150.000 Frauen mit einem Durchschnittsbetrag von rund 600 Euro unterstützt. Je nach Einzelfall – es gelten Einkommensgrenzen – können finanzielle Hilfen zum Beispiel für die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung oder sonstige in Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder der Pflege des Kleinkindes entstehende Aufwendungen bezahlt werden.

Für diesen Zweck stellt der Bund der Stiftung jährlich mindestens 92 Millionen Euro zur Verfügung. Für 2009 konnten die Finanzmittel wegen des gestiegenen Bedarfs sogar auf rund 97 Millionen Euro erhöht werden. Die Bundesstiftung wurde auf Initiative des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Heiner Geißler 1984 gegründet.


Beraten in Oberberg schwangere Frauen (v.l.): Iris Chromow und Christine Gelfarth (AWO), Waltraud Pütz (Caritas), Ingrid Großhans (Gesundheitsamt), Heike Jungermann und Jutta Ringsdorf (donum vitae).
(Foto: privat)

Über ein neues Internetportal www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de sind nähere Informationen über die Hilfen der Stiftung und Antragsvoraussetzungen zu erfahren. Es ist direkt verlinkt mit der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.schwanger-info.de. Dort können schwangere Frauen über eine Postleitzahlensuche die ihrem Wohnsitz nächstgelegene Schwangerschaftsberatungsstelle finden. Ansprechpartnerin im Gesundheitsamt ist Ingrid Großhans, die unter der Telefonnummer 02261 / 88-5343 zu erreichen ist.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.