Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2009-11-03
Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2009-11-03
Als einziger Bildungsträger hat die Akademie mit Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die fachspezifische Schulung für Beschäftigte der Heimaufsicht durchgeführt. Kriesten mahnte in ihrer Ansprache die Ordnungshüter: „Neben vielen ordnungsrechtlichen Prüfkriterien geht es immer um die Rechte und die Lebensqualität der uns anvertrauten pflegebedürftigen alten und behinderten Menschen.“ Der Umzug aus den eigenen vier Wänden in eine neue Einrichtung, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz falle, bedeute für die Betroffenen meist eine unvorstellbare Überwindung und eine immense Beeinträchtigung der Lebensqualität.
Das neue Wohn- und Teilhabegesetz NRW löste am 10. Dezember 2008 das ehemals bundeseinheitliche Heimgesetz ab. Der Kernauftrag des Heimgesetzes besteht darin, den Schutz der Menschenwürde von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern zu sichern. Das Gesetz schützt vor allem mit ordnungsrechtlichen Mitteln die Interessen älterer und behinderter Menschen während ihrer Zeit im Heim.
Wie die Akademie-Leiterin berichtete, haben das Sozialministerium NRW, das Bundesfamilienministerium und die BIVA, ein unabhängiger Selbsthilfeverband für die Stärkung der Rechte von Heimbewohnern, die Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren des Oberbergischen Kreises bei der Schulung mit Fachwissen und hoch qualifizierten Referenten unterstützt. Weitere Schulungen der Heimaufsichten sind im kommenden Jahr an der Akademie geplant. Nähere Informationen sind Internet unter www.agewis.de zu finden.