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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2009-11-03

03.11.2009: Für den Notfall vorsorgen Der Oberbergische Kreis bietet am 10. bzw. 12.11.2009 in Wipperfürth und Ründeroth Veranstaltungen der Informationsreihe über Vorsorgevollmacht an.

Kreis bietet in Wipperfürth und Ründeroth Informationsreihe über Vorsorgevollmacht an

Oberbergischer Kreis. Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich mich selbst nicht mehr darum kümmern kann – zum Beispiel nach einem Unfall oder auf Grund einer schweren Krankheit? Es ist niemand automatisch berechtigt, Angehörige rechtlich zu vertreten, selbst Partner, Eltern oder volljährige Kinder nicht. Unter dem Titel „Bestimmen Sie selbst – so lange Sie noch können“ informiert die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises zusammen mit Fachleuten wie Richtern, Rechtspflegern und Berufsbetreuern in einer kostenfreien Veranstaltungsreihe über Vorsorgemöglichkeiten. Erläutert werden die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Am Dienstag, 10. November, sind Interessierte um 18.30 Uhr nach Wipperfürth in die Aula des EVB-Gymnasiums, Lüdenscheider Straße 50, eingeladen. Am Donnerstag, 12. November, gibt es die Informationen über Vorsorgevollmacht um 18.30 Uhr im Ründerother Otto-Jeschkeit-Altenzentrum, Hüttenstraße 27.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.