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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2009-11-06

06.11.2009: Tipps zur Stressbewältigung beim Stammtisch für Unternehmerinnen Unter dem Titel „Stressbewältigung durch Work-Life-Balance“ informiert Angelika van der Wehl, Beraterin aus Wiehl, am Donnerstag, 12. November, Existenzgründerinnen, Unternehmerinnen und...

Oberbergischer Kreis. Unter dem Titel „Stressbewältigung durch Work-Life-Balance“ informiert Angelika van der Wehl, Beraterin aus Wiehl, am Donnerstag, 12. November, Existenzgründerinnen, Unternehmerinnen und interessierte Frauen beim Stammtisch im Gründer- und Technologie-Centrum (GTC) in Gummersbach-Windhagen. Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gummersbach und das GTC laden von 19.30 bis 21.15 Uhr zu dem Treffen ein.

„Work-Life-Balance“ beschäftigt sich mit der Balance zwischen Arbeit, Leistung, Sinn und Gesundheit. Es geht um das Gefühl, dass die Arbeit zu viel Zeit in Anspruch nimmt und diese Zeit zum Leben fehlt. Volkswirtschaftliche Effekte von „Work-Life-Balance“ sowie der Nutzen für jeden Einzelnen werden anhand interessanter Studien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines kurzen Fragebogens Einblicke in die eigene Balance zwischen Arbeits- und Privatleben zu erfahren.

Wie bei jedem Stammtischtreffen findet auch diesmal wieder die „Frauen-Klüngel-Börse-Oberberg“ statt, bei der Netzwerkaufbau und Akquisition gefördert werden.

Das GTC ist in der Bunsenstraße 5 in Windhagen zu finden. Wer sich anmelden oder mehr über den Stammtisch erfahren möchte, kann sich an Birgit Steuer von „Frau und Wirtschaft“ bei der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises wenden, Telefonnummer: 0 22 61/88 68 88, E-Mail: birgit.steuer@obk.de.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.