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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-03-04

03.03.2010: Straßenverkehrsamt warnt vor kommerziellen Internetanbietern von Wunschkennzeichen Im Straßenverkehrsamt kommt es immer wieder zu Beschwerden über private Internetanbieter, die gegen Gebühr Wunschkennzeichen reservieren.

Oberbergischer Kreis. Im Straßenverkehrsamt kommt es immer wieder zu Beschwerden über private Internetanbieter, die gegen Gebühr Wunschkennzeichen reservieren. Über Internetsuchmaschinen landen Nutzer mit der Suchanfrage „Straßenverkehrsamt Gummersbach“ meist auf den Seiten kommerzieller Anbieter. Das Problem: Wunschkennzeichen können bei den privaten Anbietern zwar gegen Gebühr reserviert werden, aber wer dann vor Ort im Straßenverkehrsamt sein Wunschkennzeichen abholen will, muss die offiziellen Gebühren noch mal zahlen.

Wie das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises mitteilt, sind Reservierungen von Wunschkennzeichen über das Internet unter der Adresse www.obk.de unter der Rubrik „Service“ oder über den Schnellzugriff auf jeder Internetseite des Kreises möglich. Vor allen anderen Internetauftritten sonstiger privater, kommerzieller Anbieter wird gewarnt.

 

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