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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-04-06

01.04.2010: Wirtschaftsförderung und Arbeitsagentur informieren Wie es sowohl die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, als auch die Anzahl der Betriebe in Kurzarbeit belegen, hat die weltweite Wirtschaftskrise auch Betriebe im Oberbergischen Kreis erfasst.

Gestärkt aus der Krise - Qualifizierung und deren Förderung in Theorie und Praxis

Oberbergischer Kreis. Wie es sowohl die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, als auch die Anzahl der Betriebe in Kurzarbeit belegen, hat die weltweite Wirtschaftskrise auch Betriebe im Oberbergischen Kreis erfasst. Allerdings sind Anhaltspunkte für eine allgemeine Erholung der Konjunktur inzwischen immerhin sichtbar. Konkrete Beispiele oberbergischer Unternehmen belegen zudem, dass Unternehmen die Zeit der Kurzarbeit sinnvoll nutzen können. So setzen einige Betriebe auf die Qualifizierung ihrer Beschäftigten – und damit auf das wichtigste Kapital des Unternehmens.

Anhand von Praxisbeispielen stellen Ihnen die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises und die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach in einer Informationsveranstaltung Qualifizierungsmodelle und passende Förderprogramme vor. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 14. April, um 18 Uhr im Sitzungssaal des ehemaligen Hohenzollernbades, Moltkestraße 45, in Gummersbach statt.

Vertreter der Unternehmen Pflitsch GmbH & Co KG aus Hückeswagen und Klaus Kuhn Edelstahlgießerei GmbH aus Radevormwald, die für ihre Betriebe bemerkenswerte Qualifizierungskonzepte entwickelt haben, werden die Vorträge von Arbeitsagentur und Wirtschaftsförderung ergänzen und erfolgreich durchgeführte Praxismodelle vorstellen. Anschließend ist Gelegenheit zum Austausch mit den Referenten.

Anmeldungen nimmt die Wirtschaftsförderung bis zum 9. April unter der Telefonnummer 02261/ 88 68 02 oder per E-Mail an bernd.creemers@obk.de entgegen.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.