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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-07-11

Neuer Mietspiegel für Oberberg: Umfrage startet jetzt Mieter und Vermieter können bei der Erstellung eines Mietspiegels 2017 für den Oberbergischen Kreis helfen. Gutachterausschuss für Grundstückswerte startet Befragung. Online-Teilnahme unter...

Oberbergischer Kreis. Mieter oder Vermieter fragen vor Abschluss des Mietvertrages oft nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei nutzen sie gerne den für ihre Gemeinde oder Region vorliegenden Mietspiegel. Aber woher stammt dieses Zahlenwerk und wer stellt es zusammen?

Im Oberbergischen Kreis werden seit Anfang der 1990er Jahre die Erstellung und die Aktualisierung des Mietspiegels von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter wahrgenommen. Zur Verbesserung der Datengrundlage führt mittlerweile der Gutachterausschuss für Grundstückswerte die notwendigen Erhebungen und anschließend die statistischen Auswertungen durch. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll nun nach vier Jahren mit der Herausgabe eines neuen Mietspiegels 2017 fortgesetzt werden.

Deshalb werden mit der Unterstützung der Städte und Gemeinden bereits in den nächsten Wochen Mieter und Vermieter erstmalig direkt angeschrieben und um Mithilfe gebeten. Die Angaben zur Mietwohnung können dann in wenigen Minuten unmittelbar online gemacht werden, aber auch die Papierform ist möglich. Selbstverständlich werden hierbei alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet und die Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.

Umfrage startet jetzt -  Teilnahme ist auch online möglich: http://mietspiegel.obk.de

Um für den jeweiligen Wohnort aussagekräftige Grundlagen zu bekommen, ist jede Angabe wichtig. Auch die Mietparteien, die seit der letzten Erhebung in 2013 eine Mietanpassung für ein bestehendes Mietverhältnis vereinbart haben und nicht angeschrieben werden, sind angesprochen an der Umfrage mitzuwirken. Unter http://mietspiegel.obk.de kann sich ab sofort jeder beteiligen, der an der Mietspiegelerhebung teilnehmen möchte. Nur wenn genügend Daten vorliegen, kann ein repräsentativer Mietspiegel abgeleitet werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis und über die Internetseite des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.