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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-04-22

22.04.2010: "Unternehmen Zukunft" Das Gründungsnetzwerk Oberberg „Go MIT“ lädt am Samstag, 24. April, zu einem Informationstag zur Existenzgründung und Existenzsicherung ins Kreishaus Gummersbach ein.

Informationstag zur Existenzgründung und Existenzsicherung

Oberbergischer Kreis. Das Gründungsnetzwerk Oberberg „Go MIT“ lädt am Samstag, 24. April, zu einem Informationstag zur Existenzgründung und Existenzsicherung ins Kreishaus Gummersbach ein. Unter dem Titel „Unternehmen Zukunft“ informieren von 9.30 bis 15 Uhr rund 30 Institutionen von Geldinstituten, über Krankenkassen und Kammern bis hin zum Tagesmütternetz die Besucherinnen und Besucher an ihren Ständen sowie in Fachreferaten. Der Eintritt ist kostenfrei.

Nach der Eröffnung der Veranstaltung um 9.30 Uhr durch Landrat Hagen Jobi, findet von 10.45 Uhr bis 11.30 Uhr ein Vortrag über Finanzierungsmöglichkeiten von Existenzgründungen statt. Jochen Hellmann von der NRW Bank Düsseldorf informiert junge Unternehmen und Freiberufler. „Krisen erkennen – Frühindikatoren für junge Unternehmen“ lautet der Titel des zweiten Vortrags, den Angelika Nolting von der IHK Köln, Zweigstelle Oberberg, in der Zeit von 12.15 bis 13 Uhr hält. Über den Businessplan als Grundlage für den späteren Erfolg referiert von 13.30 bis 14.30 Uhr Dirk Hecking von der Handwerkskammer Köln.

„Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind erfolgreiche Existenzgründungen möglich: Entscheidend sind und bleiben eine gute Geschäftsidee, das richtige Unternehmenskonzept und eine ausgeprägte Gründerpersönlichkeit“, macht NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben potenziellen Existenzgründern Mut.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.