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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-04-28

28.04.2010: Gesundheitsamt rät: Masernimpfschutz überprüfen Ein neuerlicher Masernausbruch in Essen bereitet Dr. Thomas Bauer, Leiter des ärztlichen Dienstes beim Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises, Sorgen.

Ausbruch in Essen bereitet in Oberberg Sorgen

Oberbergischer Kreis. Ein neuerlicher Masernausbruch in Essen bereitet Dr. Thomas Bauer, Leiter des ärztlichen Dienstes beim Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises, Sorgen. Zurzeit sind in Nordrhein-Westfalen 54 Masernfälle gemeldet, in Oberberg liegt jedoch kein Fall vor. „Bislang scheint zwar lediglich eine kleine Enklave von Waldorfschülern und deren Angehörige in Essen betroffen zu sein, dennoch ist bei weniger als 95 Prozent gegen Masern geimpfter Kinder in NRW eine weitere Zunahme von Maserninfektionen zu befürchten.“ Einige Kinder waren laut Dr. Bauer so schwer erkrankt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. „Erfreulicherweise ist an dieser Masernepidemie bislang kein Kind verstorben.“

Kaija Elvermann, Leiterin des kinder- und jugendärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt, bittet alle Eltern um ihre Mitwirkung. „Lassen Sie Ihr Kind impfen. Klären Sie insbesondere ab, ob eine zweite Masern-Impfung vorliegt.“ Da der Impfstoff ein Kombinationsimpfstoff ist, wird auch ein effektiver Schutz gegen andere Erkrankungen aufgebaut. Sollte ein Kind bereits eine der anderen Infektionen durchgemacht haben, kann durch eine Kombinationsimpfung kein Schaden angerichtet werden. Die körpereigene „Polizei“ erhält lediglich mehr „Einsatzkräfte“. Auch im Alter bei fehlender Immunisierung, fehlendem Impfpass oder zum Beispiel bei geplanter Reise zur Fußballweltmeisterschaft macht eine Impfung gegen diese im Volksmund zu unrecht als „Kinderkrankheiten“ bezeichnete Infektion Sinn.

Dr. Bauer stellt gleichzeitig klar: „Kindern, Jugendlichen sowie Personal von Kindertageseinrichtungen und Schulen werden wir im Falle eines Masernausbruches im Oberbergischen Kreis bei fehlendem Impfschutz den Besuch der Einrichtungen für mindestens 14 Tage untersagen.“ Neben dieser Eindämmungsstrategie würden dann kurzfristige Impfangebote durch niedergelassene Kinderärzte sowie die Ärzte des Gesundheitsamtes angeboten. Wer die Masernerkrankung durchgemacht hat, darf mit einem ärztlichen Attest die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen. Diese Infektionsschutz-Maßnahmen gelten für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Masernfälle auftreten. Bei Fragen zum Thema Masernimpfschutz gibt das Gesundheitsamt Auskunft unter der Telefonnummer 02261-885305.

... Informationen über Masernerkrankungen

 

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