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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-05-05

05.05.2010: Ausflug zur XXL-Badewanne Das oberbergische Regionale 2010-Projekt „Wasserquintett“ lädt am Samstag, 8. Mai, zu einer interessanten Radtour rund um die Brucher Talsperre und die Lingesetalsperre im Oberbergischen ein....

Radtour zu den Talsperren im Oberbergischen

Oberbergischer Kreis. Das oberbergische Regionale 2010-Projekt „Wasserquintett“ lädt am Samstag, 8. Mai, zu einer Radtour zu den Talsperren im Oberbergischen ein. Der Geschäftsführer der Regionale 2010-Agentur, Reimar Molitor, ist selbst mit dem Fahrrad dabei und steht den Teilnehmern für Fragen rund um das Projekt Rede und Antwort.

Die Teilnehmer der Bergischen Radtour starten in Marienheide und fahren von dort zunächst zur Brucher Talsperre. Sie war Anfang der 50er Jahre für die Köln-Bonner Region die erste große „Badewanne mit Campingplatz“. Aber nicht nur touristische Aspekte der Talsperrenlandschaft werden vermittelt - und auch besichtigt - , sondern auch historische Entwicklungen und Besonderheiten, die zur Einzigartigkeit des Bergischen Landes ihren Beitrag geleistet haben, wie zum Beispiel die „Bunten Kerken“ mit ihren charakteristischen Deckenmalereien.

Bei der Tour geht es bergauf, bergab. Teilnehmer benötigen also nicht nur ein geländegängiges Fahrrad mit entsprechender Gangschaltung, sondern auch genügend körperliche Fitness. Für Kinder ist die Tour nicht geeignet.

Start ist am Bahnhof in Marienheide um 11 Uhr. Über Neuenhaus und Eberg geht es zur Brucher Talsperre und weiter nach Müllenbach, Dannenberg, Börlinghausen, Holzwipper, Höfel und Wernscheid. Von dort radelt die Gruppe zur Lingesetalsperre, wo eine Besichtigung der Stausee-Mauer auf dem Programm steht. Über Schmitzwipper kommen die Radler wieder zurück nach Marienheide.

Anmeldungen nimmt die Regionale 2010-Agentur unter der Telefonnummer 0221 / 92547730 oder per E-Mail unter utzerath@regionale2010.de entgegen. Eine Anmeldung ist für die Führung durch die Stausee-Mauer der Lingesetalsperre notwendig.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.rheinische-weltausstellung.de.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.