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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-08-22

Vertragsabschluss: Kreis optimiert sein Bildungsmanagement Das Bildungsnetzwerk des Oberbergischen Kreises nutzt jetzt ein kostenloses Angebot der Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement

Oberbergischer Kreis. Mit einem kostenlosen Angebot der Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement NRW will der Oberbergische Kreis sein Bildungsmanagement optimieren. Dazu wurde eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit beschlossen. Mit dieser Serviceleistung aus dem ISA - Institut für soziale Arbeit e.V. mit Sitz in Münster wird die Arbeit des Bildungsnetzwerkes des Oberbergischen Kreises ausgebaut.

Die Agentur ist Teil des ISA - Institut für soziale Arbeit e.V.. Sie stellt Kreisen und kreisfreien Städten unter anderem erprobte Methoden und Erfahrungen des Programmes „Lernen vor Ort“ bereit. Die Agentur sorgt außerdem dafür, dass sich die beteiligten Kommunen über ihre Bildungsarbeit austauschen. Das ISA ist im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) tätig.

Neben dem Bildungsbereich für Vorschulkinder und der Erwachsenenbildung wird die Agentur den Oberbergischen Kreis auch beim Aufbau eines speziellen Datensystems fachlich begleiten. Bei der sogenannten "integrierten Datenaufbereitung" geht es darum, Informationen so zusammenzutragen und so auszuwerten, dass der Kreis gezielt und kontrolliert in Bildungsmaßnahmen investiert.

"Wir brauchen eine Plattform, um finanzielle Mittel und Ressourcen auch im Bildungsbereich optimal einzusetzen. Da es in den Kommunen des Kreises unterschiedlichen Bedarfe an Zuwendungen gibt, macht es keinen Sinn, nach dem Gießkannenprinzip Fördergelder im Oberbergischen zu verteilen. Wir müssen den Bedarf also kleinräumig ermitteln, damit Kreis und Kommunen gezielt fördern. Dazu wenden wir ein System zur integrierten Datenaufbereitung und Datennutzung an. In Zusammenarbeit mit dem ISA wollen wir dieses System ausbauen, um unser Bildungsmanagement im Oberbergischen zu optimieren", sagt Kreisdirektor Klaus Grootens.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.