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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-05-07

07.05.2010: Informationen rund um die Wahl im Kreishaus Der Oberbergische Kreis bietet am Abend der Landtagswahl, Sonntag, 9. Mai, wieder Informationen rund um den Wahlausgang in Oberberg. Im Kreishaus, über Telefon und Internet informiert die...

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis bietet am Abend der Landtagswahl, Sonntag, 9. Mai, wieder Informationen rund um den Wahlausgang in Oberberg. Im Kreishaus, über Telefon und Internet informiert die Kreisverwaltung umfassend über die Ergebnisse aus dem Kreis und den 13 kreisangehörigen Kommunen. Neben den Vertretern der Politik sind Interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich vor Ort oder bequem von zu Hause aus zu informieren. Ab 17.30 Uhr ist das Kreishaus geöffnet. Mit ersten Ergebnissen der Landtagswahl ist gegen 19 Uhr zu rechnen.

Im Eingangsbereich des Kreishauses werden die aktuell eingehenden Ergebnisse auf eine Großleinwand projiziert und erläutert. Zudem gehen an einer Reihe von Einzelbildschirmen die Ergebnisse aus den 13 Städten und Gemeinden ein. Dort geben Mitarbeiter der Kreisverwaltung gerne auch Einzelauskünfte. Auch die Berichterstattung im Fernsehen können Kreishausbesucher mitverfolgen.

Die Ergebnisse der Landtagswahl aus den Wahllokalen im Oberbergischen Kreis können interessierte Bürgerinnen und Bürger am Wahlabend bei der Kreisverwaltung auch telefonisch erfragen unter den Rufnummern 02261 / 88-7370 und 02261 / 88-7371.

Die Wahlergebnisse werden unmittelbar nach Eingang bei der Kreisverwaltung auch ins Internet gestellt. Unter www.obk.de sind die Ergebnisse aus Oberberg zu finden.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.