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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-05-31

31.05.2010: Führungen durch Spielzeug-Ausstellung Diese Woche noch sind die neu entwickelten Spielzeuge von Designern aus der ganzen Welt im Kreishaus in Gummersbach zu sehen. Nicole Babitsch, einzige Teilnehmerin aus Oberberg, führt am Mittwoch...

Teilnehmerin UNESCO-Workshop erläutert Neuentwicklungen

Oberbergischer Kreis. Diese Woche noch sind die neu entwickelten Spielzeuge von Designern aus der ganzen Welt im Kreishaus in Gummersbach zu sehen. Die Spielzeuge sind in den vergangenen zwei Wochen während des UNESCO-Kreativitätsworkshops entstanden. Nicole Babitsch, einzige Teilnehmerin aus Oberberg, führt am Mittwoch und am Freitag, 2. und 4. Juni, durch die Ausstellung.


Bei der Ausstellungseröffnung am Freitag wurden die Spiele, hier ein Murmelfeld, mit großer Begeisterung ausprobiert. (Foto: OBK)

Nicole Babitsch erläutert die Funktion der Spielzeuge, informiert über ihren pädagogischen Hintergrund und steht für Fragen zur Verfügung. Lehrer, Erzieher, Therapeuten und Betreuer in Einrichtungen für Senioren und Menschen mit Behinderung erhalten für ihre berufliche Tätigkeit genauso Anregungen für neues Spielzeug wie Familien, die auf der Suche sind, nach Spielen, die mit einfachen Mittel günstig nachzubauen sind.

Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Kreishauses zu sehen. Führungen sind möglich am Mittwoch von 10 bis 16 Uhr und am Freitag von 9 bis 12 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Einfach vorbeikommen und staunen. Für Rückfragen steht die Pressestelle unter der Rufnummer 02261/88-1910 zur Verfügung. 

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.