Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-09-29

Bombenfund in Köln: Oberbergische Helfer im Einsatz Die Bezirksregierung Köln hat den Oberbergischen Kreis gestern um überörtliche Hilfe in Köln gebeten. Der Patiententransportzug "PTZ 10" rückte heute nach Köln-Riehl aus, um Menschen wegen...

Oberbergischer Kreis. Der Patiententransportzug "PTZ 10" des Oberbergischen Kreises unterstützt die Stadt Köln bei der Evakuierung von Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadteil Riehl.
In der Nähe des Niehler Gürtels hatten Sprenstoffexperten eine Weltkriegsbombe gefunden. Die Bombe soll im Laufe des heutigen Nachmittages entschärft werden. Während dieses Zeitraums müssen die Häuser und Wohnungen von Anwohnerinnen und Anwohner in der näheren Umgebung des Bombenfundes evakuiert werden.

Der oberbergische Patiententransportzug machte sich heute Mittag gegen 13:15 Uhr mit 25 Einsatzkräften auf den Weg nach Köln. Der PTZ 10 setzt sich aus einem Führungsfahrzeug Einsatzleitwagen, vier Rettungswagen, vier Krankentransportwagen, zwei Notärzten und dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises zusammen.

Rettungsmittel und Personal, bis auf die Notärzte und den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst, werden von den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz und Malteser Hilfsdienst gestellt. Neben dem Patiententransportzug des Oberbergischen Kreis befinden sich elf weitere Patiententransportzüge der Gebietskörperschaften des Regierungsbezirks Köln im Einsatz.

Aussagen zur voraussichtlichen Dauer des Einsatzes können derzeit nicht getroffen werden.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.