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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-10-10

Interkulturelle Kommunikation für ehrenamtlich Tätige Das Kommunale Integrationszentrum und Kooperationspartner bieten in Gummersbach, Waldbröl und Wipperfürth Schulungen zur "Interkulturellen Kommunikation" an

Oberbergischer Kreis. Nach der Auftaktveranstaltung zur "Interkulturellen Orientierung", die ehrenamtlich Tätige für das Thema interkulturelle Kompetenz sensibilisiert und eingestimmt hat, können sich interessierte Ehrenamtler jetzt intensiver mit dem Thema „Interkulturelle Kommunikation“ auseinandersetzen. Das Kommunale Integrationszentrum Oberbergischer Kreis bietet hierzu in Kooperation mit dem Caritasverband für den Oberbergischen Kreis, dem Evangelischen Kirchenkreis An der Agger sowie dem Katholischen Bildungswerk Oberberg drei Schulungen an. Die Veranstaltungen werden in Waldbröl-Hermesdorf (28. Oktober 2016), Wipperfürth (26. November 2016) und Gummersbach (1. Dezember 2016) durchgeführt.

Im Kontakt mit Menschen mit Migrationshintergrund treffen ehrenamtlich Tätige auf Menschen, deren kulturelle Prägungen sich von den eigenen unterscheidet. Hinzu kommen individuelle Lebensbiographien und dementsprechend unterschiedliche Kommunikations- und Verhaltensmuster. Die Schulungen zur "Interkulturellen Kommunikation" knüpfen an dieser Stelle an. Sie machen unterschiedliche Kommunikationsverhalten verständlich und erleichtern so den Umgang miteinander.

Die Schulungen zeigen neue Handlungsmöglichkeiten auf und unterstützen ehrenamtlich Tätige dabei, helfende, alltagspraktische Lösungen im Umgang mit Geflüchteten zu finden. Die Teilnehmerzahl ist pro Veranstaltung auf 18 Personen begrenzt. Eine Anmeldung ist deshalb unbedingt erforderlich. Verbindliche Anmeldungen richten Sie bitte an das Sekretariat des Kommunalen Integrationszentrums per E-Mail jasmin.ries@obk.de oder Telefon 02261 88-1242. Der Veranstaltungsflyer kann als PDF-Dokument eingesehen und heruntergeladen werden.

Das Angebot richtet sich an ehrenamtlich Tätige, für die das Kommunale Integrationszentrum die Schulungsgebühren übernimmt. Auch für das leibliche Wohl der Teilnehmenden wird gesorgt.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.