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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-10-31

Kreis startet Kunst-Postkarten-Wettbewerb zum Thema Sucht Ab sofort startet der Kunst-Postkarten-Wettbewerb „MAKE A POSTCARD“ zu den Aktionstagen der NRW Landeskampagne "Sucht hat immer eine Geschichte" vom 13. bis 26. März 2017.

Oberbergischer Kreis. Ab sofort startet der Kunst-Postkarten-Wettbewerb „MAKE A POSTCARD“ zu den Aktionstagen der NRW Landeskampagne "Sucht hat immer eine Geschichte" vom 13. bis 26. März 2017.

Gesucht werden kreative Schülerinnen und Schüler, die sich an dem Kunstwettbewerb mit eigenen Werken beteiligen möchten. Die Werke können sich mit allen Themen rund um die Suchtvorbeugung und /oder Sucht, z.B. Rauchen, Alkohol, Drogen, Medikamente, Medien, Essstörungen, Glücksspielsucht, Sucht in der Familie beschäftigen.

Mit dem Kunst-Postkarten-Wettbewerb zum Thema Sucht wendet sich die Fachstelle für Suchtvorbeugung an Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse im Oberbergischen Kreis. Die Kunstwerke können zwischen dem 01.11. und 22.12.2016 eingereicht werden bei:

Anna Tomas
Stichwort: Postkartenwettbewerb
Caritasverband
Talstraße 1
51643 Gummersbach

Telefon: 02261 306162
E-Mail: anna.tomas@caritas-oberberg.de

Zu gewinnen gibt es Geldpreise in der Gesamtsumme von 440 Euro.

Der Wettbewerb ist Teil der oberbergischen Aktionstage der NRW Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“, die von der Fachstelle für Suchtvorbeugung initiiert worden sind. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Eröffnung der Aktionstage am Montag, den 13.03.2017 um 18:00 Uhr in den Räumen der Freien evangelischen Gemeinde, Seßmarstraße 45 in Gummersbach statt.

Weitere Informationen zu Aktionen der NRW-Landeskampagne "Sucht hat immer eine Geschichte" finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelle Hinweise.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.