Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-07
Umweltgefahren durch unsachgemäße Heizöllagerung Zu Beginn der Heiz-Saison weist das Umweltamt darauf hin, dass Heizöltanks ab einem bestimmten Fassungsvermögen überprüfungspflichtig sind
Oberbergischer Kreis. Mit dem Herbst hat auch die neue Heiz-Saison begonnen. In diesem Zusammenhang weist das Umweltamt des Oberbergischen Kreises darauf hin, dass Betreiber einer Ölheizung, im Allgemeinen der Hauseigentümer, auch für die sichere Lagerung und Handhabung des Heizöls verantwortlich sind. Beides wird oft vernachlässigt. Viele Menschen glauben, dass mit der Wartung von Brenner und Kessel durch den Installateur und mit der Reinigung der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger alles Nötige getan sei.
Dem widersprechen die Erfahrungen des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises, wonach es immer wieder zu Schäden an nicht gewarteten Heizöltanks, Leitungen etc. kommt, verbunden mit dem Auslaufen teils erheblicher Ölmengen. Daraus resultieren nicht nur große Verschmutzungen von Boden und Wasser, sondern auch hohe Sanierungskosten für die Verantwortlichen. Schließlich kann sogar eine umweltrechtliche Ahndung die Folge sein.
Überprüfungspflicht von Heizöltanks
Das Umweltamt macht darauf aufmerksam, dass ab einer bestimmten Tankgröße oder bedingt durch andere Gegebenheiten wiederkehrende, gesetzliche Sachverständigen-Prüfpflichten für Heizöllageranlagen gelten. Oberirdische Tanks mit einem Fassungsvermögen ab 10.000 Liter unterliegen stets der Überprüfungspflicht. In einem Wasserschutzgebiet müssen oberirdischeTanks ab 5.000 Litern durch einen Sachverständigen geprüft werden. Unabhängig von Tankvolumen und Lage sind unterirdische Tanks immer überprüfungpflichtig.