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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-12-19

Begeisterung wecken für Technik und Naturwissenschaft: Fachkraftwerk Oberberg zeigt Möglichkeiten auf Die Veranstaltung "Technikbegeistert- meine Fachkräfte von morgen!" findet statt am Donnerstag, 19.01.2017

Oberbergischer Kreis. Gut ausgebildete Fachkräfte, insbesondere mit technischem Hintergrund, werden gesucht und finden in der Region zukunftssichere Arbeitsplätze. Denn der Wirtschaftsstandort Oberberg ist geprägt durch sein innovatives und hochtechnisiertes Gewerbe: Ingenieur/in gesucht! Mechatroniker/in gesucht! IT-Sicherheitstechniker/in gesucht! Die Liste mit einschlägigen Überschriften von Stellenanzeigen ließe sich endlos verlängern.

Das FachKraftWerk Oberberg möchte in einer praxisnahen Veranstaltung zeigen, welche Möglichkeiten Unternehmen in der Region haben, schon bei ganz jungen Menschen die Begeisterung für Technik und Naturwissenschaft zu wecken. Und wie einfach und effektiv Firmen beispielsweise ihre zukünftigen Spezialisten vor Ort kennenlernen können.

Die Veranstaltung "Technikbegeistert - meine Fachkräfte von morgen!" findet statt am Donnerstag, 19.01.2017; 18:00 Uhr, TH Köln, Campus Gummersbach, Steinmüllerallee 1, Kienbaum-Saal.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei!
Information und Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis; E-Mail daniela.barden@obk.de; Telefon 02261 88-6802;

Von der MINT-Herbstakademie über das zdi-Schülerlabor bis hin zur Kontaktbörse für Unternehmen und Studierende und der Oberbergische Studienfonds werden anschaulich dargestellt. Neben regionalen Experten werden die vier Unternehmen Kampf Schneid- und Wickeltechnik GmbH & Co. KG, die Unitechnik Systems GmbH, die AggerEnergie GmbH und die Hans Berg GmbH & Co. KG aus der Praxis über ihre Erfahrungen bei der Förderung junger, technisch begeisterter Menschen berichten. Abgerundet wird die Veranstaltung durch die Übergabe der Urkunden des Studienfonds Oberberg 2016 und der Besichtigung des 3-D-Labors am Campus Gummersbach der TH Köln.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.