Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-28
Retter in der Not: Rauchwarnmelder-Pflicht ab 1. Januar Ab dem 1. Januar 2017 gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchwarnmelder-Pflicht. Landrat Jochen Hagt wirbt für die Installation der Lebensretter
Oberbergischer Kreis. Rauchwarnmelder sind ab dem 1. Januar 2017 landesweit in allen Häusern und Wohnungen Pflicht. Hauseigentümer und Vermieter müssen die Geräte dann in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren installieren. „Das ist eine Neuerung, die Leben retten kann“, begrüßt Landrat Jochen Hagt die Gesetzesänderung.
Wie notwendig die kleinen Geräte im Ernstfall sind, verdeutlicht die Statistik. 80 Prozent der Brandtoten sind Opfer des Rauchs und nicht des Feuers. Eine Rauchvergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein. Zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht. Auch im Oberbergischen Kreis ist in der Vergangenheit durch fehlende Warnmelder zu gefährlichen Situationen gekommen. „Wer glaubt, dass man die Rauchentwicklung im Schlaf bemerkt, irrt sich. Der Qualm weckt Sie nicht, weil der Geruchssinn im Schlaf heruntergefahren wird. Nur ein Rauchmelder bietet Selbstschutz“, erklärt Kreisbrandmeister Frank-Peter Twilling.