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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2016-12-30

VHS Oberberg startet kreativ ins Frühjahr Die VHS Oberberg erweitert ihre Angebotspalette mit neuen Kreativkursen. Programmhefte für das Frühjahrssemester werden Anfang Januar an die Haushalte verteilt

Oberbergischer Kreis. Die Volkshochschule Oberberg (VHS Oberberg) bietet mit ihrem neuen Programm eine noch breitere Auswahl an qualifizierenden und inspirierenden Weiterbildungsmöglichkeiten an. In Zusammenarbeit mit regionalen Künstlerinnen und Künstlern konnten für das Frühjahrssemester 2017 vielfältige Kursangebote initiiert und ausgebaut werden. So stehen Tusche- und Acrylmalerei, Plastisches Gestalten, Schmieden und Schweißen ebenso auf dem Programm wie Filzen, Schmuckgestalten oder Fotoprojekte.

"Nutzen Sie die Kreativkurse, um Ihre Lern- und Erfahrungsräume zu erweitern", wendet sich Renée Scheer, Leiterin der VHS Oberberg, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger: "Die Angebote sind eine Einladung, die Grenzen des Alltags zu überspringen und sich in kurzen Kreativworkshops auf einen künstlerischen Prozess einzulassen, aus dem sich vielfältig Kraft und neue Ideen gewinnen lassen."

Ab dem 7. Januar 2017 liegt das neue Semesterprogramm in allen Auslagestellen der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises. Zusätzlich werden am 7. und 8. Januar 2017 die Gemeindeprogramme mit der Werbebeilage an alle Haushalte verteilt. Online lässt sich unter www.vhs-oberberg.de bequem stöbern und buchen. Das vollständige Semesterprogramm kann dort außerdem eingesehen und heruntergeladen werden. Unter 02261 8190-0 steht Ihnen das VHS-Team zur Verfügung und berät Sie gerne.

Die VHS Oberberg ist Beratungsstelle für Bildungsscheck und Bildungsprämie. Wer eine Weiterbildung zur Aktualisierung oder Erweiterung seiner beruflichen Qualifikationen plant, kann die Möglichkeit der staatlichen Förderung bei der VHS überprüfen lassen und gegebenenfalls in Anspruch nehmen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.