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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-01-16

30 Jahre für den Herzsport Die Volkshochschul-Dozentin Angela von der Wehl leitete drei Jahrzehnte lang die Koronarsportgruppe Nümbrecht

Oberbergischer Kreis. Im vergangenen Dezember feierte Angela von der Wehl ein besonderes Jubiläum. Nach drei Jahrzehnten für die Herzgesundheit gab die Dozentin der Volkshochschule (VHS) Oberberg ihre letzte Übungsstunde. Die Mitglieder der Koronarsportgruppe Nümbrecht ließen es sich nicht nehmen, ihre Dozentin zu ehren und würdig zu verabschieden.

Eine so lange Zeit präsent, zuverlässig, geduldig, kreativ und kompetent zu sein und immer als Ansprechpartnerin für die Sorgen und Nöte der Teilnehmenden zur Verfügung zu stehen, findet auch Sabine Neumann eine tolle Leistung. Sie überreichte im Auftrag der VHS Oberberg einen Blumenstrauß.

"In Nümbrecht hat sich eine besondere Gruppe mit starkem Zusammenhalt gefunden. Das liegt an der hervorragenden Tätigkeit der Kursleiterin und der drei beteiligten Nümbrechter Ärzte und sicherlich auch an den zahlreichen Aktivitäten, wie Wanderungen und Tagesreisen, die die Gruppe selbst organisiert", sagt Renée Scheer, Leiterin der VHS Oberberg. Sport und Bewegung für Herzinfarktpatienten war immer ein wichtiges und stark nachgefragtes Angebot im Fachbereich Gesundheitsbildung der VHS. Die Teilnehmenden gewinnen nach ihrer Erkrankung wieder Mut, erkennen ihre Grenzen und treiben Sport mit anderen Betroffenen – wichtig: immer in Anwesenheit eines Arztes.

Aufgrund von organisatorischen Vorgaben des Landessportbundes kann die VHS Oberberg die Koronarsportgruppe Nümbrecht ab Januar 2017 nicht mehr ins Programm aufnehmen. Die Trägerschaft geht auf den BV 09 Drabenderhöhe über. Ansprechpartnerin ist die Vorsitzende Adda Grün, die per E-Mail an a.gruen@bv09.de weitere Auskunft erteilt. Die Trainingszeiten (montags 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr) in der GWN-Arena, Mateh-Yehuda-Str. 3 a, Nümbrecht bleiben unverändert bestehen. 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.