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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-09-06

Wohnraumförderung im Oberbergischen Kreis Anträge auf Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum dürfen aufgrund einer Mitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen ab 16.09.2010 grundsätzlich nicht mehr angenommen werden.

Hinweis auf Fristen für Antragsteller

Oberbergischer Kreis. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Anträge auf Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum aufgrund einer Mitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen ab 16. September 2010 grundsätzlich nicht mehr angenommen werden dürfen. Diese Aussetzung gilt bis zur Bekanntgabe der Wohnraumförderungsbestimmungen 2011.

Über vollständige Anträge, die bis zum 15. September 2010 eingehen, kann auf Grundlage der aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen voraussichtlich noch bis 30. September entschieden werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Oberbergischen Kreises www.obk.de unter Service / Vordrucke / Wohnraumförderung Merkblätter.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.