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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-09-07

07.09.2010: Kinderwelten - Medienwelten Das Bildungsbüro als Geschäftsstelle des Bildungsnetzwerkes Oberberg bietet kostenfrei eine Fortbildungsveranstaltung für Pädagoginnen und Pädagogen zum Thema Medien an.

Fortbildungsveranstaltung im Bildungsnetzwerk Oberberg

Oberbergischer Kreis. Das Bildungsbüro als Geschäftsstelle des Bildungsnetzwerkes Oberberg bietet kostenfrei eine Fortbildungsveranstaltung
für Pädagoginnen und Pädagogen zum Thema Medien an. Dabei geht es schwerpunktmäßig um die Bedeutung von Medienbildung im Kindesalter. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen und Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen. Die Referentin Yvonne Lange-Dengel, Medienkünstlerin und –pädagogin, informiert unter anderem über Besonderheiten frühkindlicher Fernsehrezeption. Des Weiteren gibt es Tipps, wie Kinder im Umgang mit Medien begleitet und gefördert werden können.

Die Veranstaltung beinhaltet einen Fachvortrag mit anschließendem Forum zur Diskussion. Sie wird an drei Abenden, jeweils in Reichshof, Gummersbach und Wipperfürth angeboten:

Zeit: Mittwoch, 15.09.2010, 19.30 Uhr
Ort: Gesamtschule Reichshof-Eckenhagen (Forum)
Hahnbucher Straße 23
51580 Reichshof

Zeit: Mittwoch, 22.09.2010, 19.30 Uhr
Ort: Berufskolleg Oberberg/Dieringhausen (Forum)
Ernst-Zimmermann-Straße 26
51645 Gummersbach

Zeit: Mittwoch, 29.09.2010, 19.30 Uhr
Ort: Konrad-Adenauer-Hauptschule (Aula)
Am Mühlenberg 1
51688 Wipperfürth

Das Bildungsbüro Oberberg lädt gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) zu den Fortbildungsveranstaltungen ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bildungsnetzwerkes Oberberg.

Kostenlose Anmeldung für Ihren Wunschtermin per Fax oder E-Mail an:
Fax: 02261 / 88-4041
E-Mail: martina.kaiser@obk.de

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.