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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-09-29

29.09.2010: Neuer Plan stellt Oberbergischen Kreis auf einen Blick vor Informativ, übersichtlich und dank seines handlichen Formats stets griffbereit ist der neue Plan, den der Oberbergische Kreis momentan erstellen lässt.

Orientierung und Information im Taschenformat

Oberbergischer Kreis. Informativ, übersichtlich und dank seines handlichen Formats stets griffbereit ist der neue Plan, den der Oberbergische Kreis momentan erstellen lässt. Dieser Plan hilft nicht nur Besuchern, sondern auch den Einwohnern, sich problemlos in der Umgebung zurecht zu finden.

Die Publikation enthält die kartographische Darstellung des Kreisgebiets. Der heimischen Wirtschaft bietet das Produkt nebenbei die Möglichkeit, in einem attraktiven Umfeld für sich zu werben.

Herausgegeben wird der Plan von der BVB-Verlagsgesellschaft aus Nordhorn im Auftrag des Kreises. Der Fachverlag ist spezialisiert auf die Erstellung hochwertiger kommunaler Publikationen. Gemeinden, Städte und Kreise sowie sonstige Institutionen schätzen die zielsicher formulierten und ansprechend gestalteten Broschüren, Magazine und Pläne des BVB-Teams als wirksame Mittel ihrer Öffentlichkeitsarbeit.

Alle Unternehmen der Region erhalten die Gelegenheit, sich und ihre Leistungen auf dem neuen Plan gezielt zu präsentieren. Ein Mitarbeiter der BVB-Verlagsgesellschaft wird den Betrieben in den nächsten Tagen die vielfältigen Möglichkeiten vorstellen. Bei Interesse können Sie sich auch unmittelbar an den Verlag unter der E-Mail-Adresse andre.schoeler@web.de wenden.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.