Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-02-23

RAL-Gütezeichen für die Kreisverwaltung Der Oberbergische Kreis ist neuer Träger des RAL-Gütezeichens "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung". Die Kreisverwaltung erfüllte alle Kriterien der TÜV-Prüfer

Oberbergischer Kreis. Die „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung e.V.“ hat der Verwaltung des Oberbergischen Kreises das RAL-Gütezeichen verliehen. In einer zweitägigen Überprüfung durch den TÜV-Nord hatte die Kreisverwaltung nachgewiesen, dass alle Kriterien eingehalten werden.

Deutschlandweit gibt es nur 40 weitere Städte und Kreise, die dieses Prädikat führen dürfen. Kommunalverwaltungen mit dem RAL-Gütezeichen verpflichten sich gegenüber mittelständischen Unternehmen zur Einhaltung von 14 Serviceversprechen, darunter zum Beispiel die Entscheidung über eine Baugenehmigung in 40 Werktagen oder die zügige Bezahlung von Auftragsrechnungen.

„Transparente und schnelle Verwaltungsabläufe sind ein wichtiger Standortfaktor. Die Kreisverwaltung ist den Unternehmen ein verlässlicher Partner“, erläutert Landrat Jochen Hagt seine Motivation für diesen Service. Nun darf die Behörde das Gütezeichen bis Februar 2019 tragen, dann ist eine erneute Überprüfung durch den TÜV erforderlich.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.