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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-03-02

Oberbergischer Kreis veröffentlicht Zahlen und Grafiken zur Bevölkerungsentwicklung Für jede Kommune sind aussagekräftige Daten zusammengestellt. Ein Vergleich lohnt sich

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis veröffentlicht Gemeindeporträts mit den Bevölkerungsdaten zum 31.12.2015 sowie Prognosedaten bis zum 01.01.2040. Für jede Kommune sind aussagekräftige Daten zusammengestellt. Umfangreiches Zahlenmaterial wird in übersichtlichen Tabellen und in anschaulichen Grafiken zusammengefasst und präsentiert. Ein Vergleich lohnt sich.

Erstmals ist in den Gemeindeporträts die Bevölkerungsentwicklung nach Deutschen und Ausländern aufgeschlüsselt. Der Schwerpunkt der aktuellen Gemeindeporträts liegt bei der Entwicklung der verschiedenen Altersgruppen und bei den Zu- und Fortzügen (Wanderungen) im Jahr 2015.

„Im Jahr 2015 sind viele Flüchtlinge in den Oberbergischen Kreis zugezogen. Auch das ist eine Facette des demografischen Wandels“, sagt Landrat Jochen Hagt. „Betrachtet man die Grafiken und die Zahlen der Zu- und Fortzüge, dann fällt auf, dass die Städte und Gemeinden in einer gewissen Wanderungsbeziehung stehen. Die Zahl der Zu- und Fortzüge zwischen zwei Kommunen bewegen sich in einer relativ ähnlichen Größenordnung. Die meisten Menschen, die fortziehen, bleiben in ihrer Region.“

Ergänzend zum Demografiebericht sind Jugend- Alten- und Unterstützungsquotient für die Städte und Gemeinden für die Jahre 2015 und 2040 abgebildet. Diese errechneten Werte dienen der Abschätzung der potenziellen Abhängigkeit der jungen und alten Bevölkerung von der Bevölkerung im potenziell erwerbstätigen Alter. Sie ermöglichen sowohl einen Vergleich untereinander als auch zu anderen Regionen.

Die Gemeindeporträts Oberbergischer Kreis,  Ausgabe 1/2017 der Downloadreihe Zahlen, Daten, Fakten ergänzen den aktuellen Demografiebericht. Beide Veröffentlichungen stehen im Internet unter www.demografie-oberberg.de zum Download zur Verfügung.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.