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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-10-13

13.10.2010: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Termin: 28.10.2010 Vorsorgevollmacht - für alle ab 18. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich.

Oberbergischer Kreis. Vorsorgevollmacht - für alle ab 18. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich. Automatisch können seine Rechte durch Andere – Partner, Eltern oder volljährige Kinder – nicht wahr genommen werden. Wenn ein Volljähriger vorübergehend oder auf Dauer nicht dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten für sich selbst zu regeln, dann helfen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Bestimmen Sie selbst - so lange Sie noch können!

Unter diesem Motto informiert die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises gemeinsam mit Frau Bischoff, Richterin am Amtsgericht Waldbröl, am Donnerstag, den 28.10.2010 um 18:30 Uhr im Ratssaal in Denklingen, Hauptstr. 12. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.